Unterschiedlichste Instrumentarien werden beim Einsatz am Patienten mit Blut, Speichel, Füllmaterialien etc. kontaminiert und sind immer als infektiös anzusehen.
Bei der Aufbereitung sind Aspekte des Personalschutzes zu beachten (s. Unfallverhütungsvorschrift UVV VBG 103 § 11).